Für das „Pickerl“ muss ein Auto auf seine Verkehrs- und Betriebssicherheit überprüft werden. Das geschieht im Rahmen der sogenannten §57a-Begutachtung.

Wir bieten diese Leistung für alle PKW und Nutzfahrzeuge aller Marken bis 3,5t höchstzulässiges Gesamtgewicht an.

Das gilt natürlich auch für Elektrofahrzeuge.

Des Weiteren überprüfen wir ungebremste Anhänger bis 750kg höchstzulässiges Gesamtgewicht.